Neue Erbschaftsteuer - Handlungsbedarf für Unternehmen

Kurz vor einem weiteren Eingreifen des Bundesverfassungsgerichts haben sich Bundestag und Bundesrat nun auf die neuen Regelungen zur Erbschaftsteuer geeinigt. Der nach langem politischen Ringen gefundene Kompromiss erhält die erforderliche Verschonung für Familienunternehmen aufrecht, verlangt von diesen aber hohen Aufwand und besonderes Engagement. Nun muss jedes Unternehmen sein Verwaltungsvermögen genau beobachten, weil es fast vollständig von der Verschonung ausgenommen wird. Freie Kapitalreserven sind schädlich, übermäßige Lagerbestände dagegen nicht. Für Investitionen gedachte freie Mittel werden nur im Erbfall verschont und wenn ein Investitionsplan besteht und innerhalb von zwei Jahren erfüllt wird.
„DIE FAMILIENUNTERNEHMER haben sich dafür eingesetzt, dass Kapital für künftige Pensionsverpflichtungen nicht als Verwaltungsvermögen eingestuft wird“ sagte Ulrich Herfurth, Landesvorsitzender des Verbandes,“wir begrüßen daher, dass sich dies im Gesetz niedergeschlagen hat.“
Nachdem das Verfassungsgericht verlangt hatte, dass auch Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern für die Verschonung Arbeitsplätze erhalten müssen, sei die von DIE FAMILIENUNTERNEHMER geforderte Staffelung der Lohnsummen für Unternehmen mit 5 bis 20 Mitarbeitern eine akzeptable Lösung. „Allerdings kann auch diese Verpflichtung für Kleinunternehmen in Anbetracht des Fachkräftemangels im Handwerk und anderen Branchen die Gefahr der Nachversteuerung mit sich bringen.“ zeigte Herfurth auf.
Die Absenkung des Berechnungsfaktors für die vereinfachte Unternehmensbewertung von 17,86 auf 13,75 sei eine Besserung, aber immer noch für die meisten Unternehmen ein utopischer Wert: reale Multiplikatoren auf den Ertrag liegen häufig bei 4 bis 6. Unternehmen müssen daher weiterhin regelmäßig eigene Wertgutachten erstellen lassen, um ihren echten Wert nachzuweisen. „Dabei versagen derzeit die Berechnungsmodelle zum Risikozins, weil die Kreditzinsen bei Null liegen und daher der umgekehrte Wert gegen unendlich tendiert,“ erläutert Herfurth “diese Erkenntnis ist inzwischen auch in der modernen Betriebswirtschaft angekommen.“
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